§ 1 Anwendungsbereich, Pflichten und Kosten
(1) Diese Bedingungen finden Anwendung auf Teilnehmende am Wettbewerb „Professor des Jahres“ der UNICUM Stiftung gGmbH.
(2) Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Verpflichtung für die Teilnehmenden. Die Gewinnchancen des Preisausschreibens für die Nominierenden werden nicht durch etwaige Leistungen der Nominierenden beeinflusst.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind zum einen Nominierende (Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen, Hochschulabsolventen, Personalverantwortliche/Arbeitgeber) mit Wohnsitz in Deutschland, die Kandidaten für die Auszeichnung mit dem Preis „Professor des Jahres“ nominieren und an dem damit verbundenen Preisausschreiben teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind zum anderen Nominierte, also Professorinnen und Professoren, die in Deutschland lehren, nominiert wurden und der UNICUM Stiftung gGmbH ihr Einverständnis zur Teilnahme als Kandidaten des Wettbewerbs „Professor des Jahres“ gegeben haben.
(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UNICUM Stiftung gGmbh und der Firmengruppe UNICUM sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 3 Datenschutzhinweis
(1) Die UNICUM Stiftung gGmbH ist sich ihrer Verantwortung für die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden bewusst. Die von den Teilnehmenden eingegebenen Daten werden nur zur Durchführung des Wettbewerbs und des Preisausschreibens verwendet und darüber hinaus nicht an Dritte weiter gegeben oder ohne Einwilligung des Teilnehmers zu Werbezwecken genutzt. (zur Datenschutzerklärung)
(2) Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten und weiteren Einreichungen (Texte, Fotos, Dokumente) von der UNICUM Stiftung gGmbH für die Wettbewerbsdurchführung, die Juryarbeit, für Preisträgerehrungen sowie für die Berichterstattung über die Preisträgerinnen und Preisträger und die öffentliche Bekanntgabe der Gewinner des Preisausschreibens verwendet werden.
(3) Der Teilnehmende kann bereits bei der Teilnahme oder nachträglich der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten widersprechen.
§ 4 Teilnahmemöglichkeit
(1) Die Teilnahme der Nominierenden ist ausschließlich elektronisch über das auf der Website www.professordesjahres.de hinterlegte Online-Formular möglich.
(2) Die Teilnahme der Nominierten ist nur nach erteilter schriftlicher (E-Mail) oder telefonischer Zustimmung gegenüber der UNICUM Stiftung gGmbH möglich.
§ 5 Preisausschreiben
(1) Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt per E-Mail.
(2) Eine Auszahlung des Preises in bar, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Gewinner kann auf seinen Preis verzichten. In diesem Fall erfolgt die Ziehung eines anderen Gewinners. Die Übergabe erfolgt in der Regel per Versand.
(3) Bei einer erfolglosen postalischen Zustellung des Gewinns behält sich die UNICUM Stiftung gGmbH vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. Post- oder Emailadressen) ist die UNICUM Stiftung gGmbH nicht verpflichtet, richtige Adressen zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte Post- oder E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmenden.
§ 6 Haftung
(1) Eine Haftung der UNICUM Stiftung gGmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die UNICUM Stiftung gGmbH gemäß dem vorstehenden Satz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die UNICUM Stiftung gGmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde.
(3) Soweit die Haftung der UNICUM Stiftung gGmbH gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Zusatzbedingungen
(1) Über weitere Teilnahmebedingungen wie z.B. die Form der Nominierung, die benötigten persönlichen Angaben sowie erforderliche Unterlagen für die Juryarbeit werden die Teilnehmer auf der Website informiert.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
§ 8 Rechtsweg
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.